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Pension / Tagesbetreuung
§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die zwischen Hundefreakz und ihren Kunden abgeschlossen werden und alle Leistungen & Angebote, insbesondere die die Unterbringung der Hunde in der Pension und ihre Betreuung betreffen. Die Pension bietet sowohl die Tages- wie auch die Nachtbetreuung, Kurz- und Langzeitaufenthalte an.
Hundetagesstätte bedeutet, dass der Hund am selben Tag, während der Öffnungszeiten, gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung von Hundefreakz bleibt.
§2 Betreuungsvertrag
1. Zwischen dem Hundehalter/Kunden des /der in die Betreuung gegebenen Hunde/Hundes und Hundefreakz wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestimmungen auf den hier niedergelegten Geschäftsbedingungen beruht.
2. Hat ein Dritter für den Hundehalter / Eigentümer bestellt, so haftet er Hundefreakz gegenüber zusammen mit dem Hundebesitzer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern Hundefreakz eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Der Vertrag zwischen dem Kunden des zu übergebenen Hundes kommt erst zustande, wenn Hundefreakz dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten, bei einer längeren Überlassung von mehr als 3 Tagen innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung
der Kosten zu 20% zahlt. Die Restzahlung erfolgt spätestens am Tag, an dem der Hund gebracht wird. Erfolgt keine Zahlung, ist Hundefreakz berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
3. Der Hundebesitzer ist damit einverstanden, dass sein sozialverträglicher Hund zusammen mit einem oder mehreren Hunden in der Gruppe untergebracht wird. Sein Hund darf mit sozialverträglichen Artgenossen auf dem gesamten Gelände toben. Hundefreakz gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Hundepension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort evtl. mit einer Hausleine geführt wird und maximal ein flaches Halsband mit Klickverschluss trägt.
Der Hundehalter übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Ein Geschirr mit evtl. Schleppleine wird nur zum Spaziergang benötigt.
4. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Hundefreakz übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen sozialverträglichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und deren Verletzungsfolgen. Falls es doch einmal zu Erkrankungen oder Bissverletzungen kommt, erklärt der Hundebesitzer sich bereit, seinen Hund durch einen geeigneten Tierarzt versorgen zu lassen. Die Kosten übernimmt der jeweilige Hundehalter. Die Rechnung wird über Hundefreakz an den Hundehalter weitergeleitet (für einen evtl. Versicherungsfall)
Der Hundehalter wird durch Hundefreakz unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund in der Eingewöhnungsphase Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich Hundefreakz seinen Aufenthaltsort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass Hundefreakz auch den Hundehalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen Kann.
5. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Vorgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Einrichtung seitens des Hundehalters ist nach Terminabsprache erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht aus, wird je nach Futtermenge und Art des Futters ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist nur nach Absprache und Mitbringen des eigenen Futters eine Fütterung möglich.
6. Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.
7. Hundefreakz besitzt eine Betriebshaftpflicht, unter der die unter Ziffer 4 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.
8. Die Anmeldung kann über das Kontaktformular, persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.
§3 Anzeigepflicht und Kostenregelung
1. der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei Hundefreakz, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die mind. 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, europäische Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird bei Hundefreakz hinterlegt. Besitzt der in die Betreuung gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist Hundefreakz berechtigt, von dem Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ (s.§5) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Hundefreakz übernimmt hierzu keine Gewähr und schließt Schadensersatz hierzu aus.
2. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes bei Hundefreakz außerdem, dass dieser frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen einen Spot On Zecken- / Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Band-Spül-Rund- und Fadenwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält sich Hundefreakz vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ (s.§5) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Hundefreakz übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Hundefreakz übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hund und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesesen Fall kann von Hundefreakz keine Haftung übernommen werden. Hundefreakz übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige geeignete Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles / Verletzung seinen Hundes erfolgen sollen. Hundefreakz ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme vor Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadenserstaz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000€ beschränkt. Auf Wunsch, wird Hundefreakz eine Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten hierfür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
3. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Hundefreakz berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5€ pro Tag, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthalts läufig wird, und dieses Hundefreakz verschweigt, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§4 Pflege- & Serviceleistungen
Hundefreakz bietet neben der Aufnahme der Tiere im Hundehotel folgende Pflege- und Betreuungsleistungen an: Waschen, Bürsten, Fellpflege, Krallenschneiden, Zahnreinigung, Erziehung und Ausbildung, Einzel- und Gruppentraining, Workshops, uvm. Die Pflege- und Serviceleistungen sind Bestandteil von Einzelverträgen, die über die in den AGB enthaltenen Bedingungen weitere, auf die Sonderleistungen abgestimmte Regelwerke enthalten.
§5 Preise und Schadensersatz
1. Die Preise für die Tages- und Langzeitunterbringung, sowie für weitere Service- und Pflegeleistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste, die vor Ort und auf der Webseite einsehbar sind.
2. Zuschläge pro Tag von jeweils 5€ werden für Einzelbetreuungen erhoben. Bei Abholung außerhalb der Öffnungszeiten kommt pro weitere Stunde bis maximal 22 Uhr eine Aufschlag von jeweils 5€ auf den regulären Preis.
Unter Einzelbetreuung fallen z.B. läufige Hündinnen, sozial unverträgliche Hunde, Welpen/Junghunde (bis 6.Lebensmonat), Senioren (bei altersbedingtem Mehraufwand, z.B. schwache Blase oder koten).
3. Die Zahlungen für die Tages- und Langzeitunterbringung werden nach Rücksprache im Voraus per Überweisung oder spätestens bei Ankunft vor Ort bar oder mit EC-Karte beglichen. Kontoinhaber: Nadine Golob; Bank: Mainzer Volksbank; IBAN: DE80 551 900 0002 717 57 072; BIC: MVBMDE55XXX
4. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche usw. sind bei Abholung zu bezahlen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit behält sich Hundefreakz das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Kunde den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstandenen Mehrkosten trägt der Kunde.
5. Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche MwSt..
6. Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung oder bar/EC-Karte.
7. Bei Eintritt eines Notfalls, der eine unverzügliche und aufwändigere Betreuung des Hundes erforderlich macht, wird Diese erbracht und zusätzlich berechnet. Diese schließt Fahrten zu Kliniken und Tierärzten, sowie eine persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung ein.
8. Falls notwendig, werden betreute Fahrten zu Hundefreakz, tierärztlichen Untersuchungen, Impfungen oder Physiotherapien geleistet. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden wie folgt berechnet: je gefahrene km 0,80€; Transportkosten Auto 20€; evtl. Warte-/ und Betreuungszeit (pro Stunde) 25€; gewünschte persönliche und private Rund-um-die-Uhr Betreuung (pro Tag) 100€. Anfallende Tierarztkosten und Medikamente werden dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt.
9. Reservierungen des Kunden sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung der Vertragslaufzeit durch den Kunden, hat Dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten: a) Bei Langzeitaufenthalt: KEIN Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundefreakz mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht; Schadensersatz i.H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundefreakz 2-4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht; Schadensersatz i.H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundefreakz 1-2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht; Schadensersatz i.H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung Hundefreakz weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht, oder wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin OHNE Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird und kein Ersatz für den jeweils gebuchten Zeitraum gefunden wird. b) bei Tagesbetreuung: KEIN Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundefreakz mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht; Schadensersatz i.H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundefreakz weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden von Hundefreakz nicht gegeben oder geringer ist. Sofern Hundefreakz die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, welchen die Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.
§6 Abholzeiten
1. die Hunde, die für eine Tagesbetreuung zu Hundefreakz kommen, können morgens, zwischen 7 Uhr und 10 Uhr abgegeben werden und mittags bzw. abends, je nach vorheriger Buchung, spätestens um 19 Uhr wieder abgeholt werden. Mittagsruhe für die Hunde: 11.30h bis 12.30h - in diesem Zeitraum können Hunde nur nach vorheriger Vereinbarung abgeholt oder gebracht werden. Andere Bring- und Abholzeiten müssen nach vorheriger Vereinbarung getroffen werden, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
2. Kann der Kunde die Abholzeit nicht einhalten oder wird es sogar später als 22 Uhr, behält sich Hundefreakz vor, den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 7 Uhr bis spätestens 9 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter in vollem Umfang zu tragen.
3. Wird der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt und wird der Aufenthalt nicht schriftlich verlängert, so ist Hundefreakz berechtigt, den Hund nach maximal 10 Tagen in ein ausgewähltes Tierheim oder in Notpension abzugeben. Die entstehenden Kosten werden dem Hundehalter/Eigentümer in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Hundefreakz behält sich vor, den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
4. Am Wochenende sind keine Besichtigungen möglich.
§7 Haftung
1. Der Hundehalter versichert, dass der in die Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe vorzulegen.
2. Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung von Hundefreakz erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
3. Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbchen, Decke, Box, Spielzeug, Leinen u.ä. übernimmt Hundefreakz keine Haftung.
4. Vorbehaltlich der in diesen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsvoraussetzungen zu Lasten von Hundefreakz, scheidet eine weitere Haftung für Hundefreakz aus. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§8 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich das Betriebsgelände nur im ihm dafür vorgesehenen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hund sind bei Betreten des Betriebsgeländes von Hundefreakz grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände, einschließlich der Halle, Außenbereich und Pensionsbereich, ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
§9 Datenverwendung
Der Kund erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundendatei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Hundebetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Hundefreakz behält sich vor, während der Betreuung Fotos und Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch Hundefreakz auf der Webseite und anderen sozialen Medien einverstanden. Auf die Datenschutzerklärung von Hundefreakz wird hingewiesen.
§10 Ablehnungsrecht
Hundefreakz hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§11 Schlussbestimmung
Die Vertragssprache ist deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Hundefreakz und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von Hundefreakz. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Hundefreakz nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Vertragsbruch wird eine Vertragsstrafe von 1000€ fällig. Außerhalb dieser Vereinbarungen wurden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen.
TRAINING AGB
1. Vertragsabschluss
Eine Unterrichtsstunde beträgt 45-60 min. Die Anmeldung für die Kurse, Einzeltraining und Gruppentrainings bei den Hundefreakz kann telefonisch oder online erfolgen. Mit der Anmeldung werden die AGB und Regeln der Hundefreakz akzeptiert. Der Einsatz von jeglicher Art an Kettenhalsbändern, Würgern, Stachelwürger, Erziehungsgeschirren, sowie Elektrohalsbändern / Teletakt sind nach dem TierSchG verboten und auch in der Hundeschule bei uns strengstens untersagt.
2. Impfungen und Krankheiten
Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und ausreichend geimpft (Grundimmunisierung) gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose und Hepatitis, Parainfluenza ( Welpen altersangemessener Impfschutz). Für evtl. auftretende Hundekrankheiten übernimmt Hundefreakz keine Haftung.
3. Tierhalterhaftpflichtversicherung
Für die Teilnahme an den Kursen, Einzeltrainings und Gruppentrainings ist eine ausführliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig. Der/ die Teilnehmer*in übernimmt die Verantwortung, falls ein Dritter an den Kursen teilnimmt. Jede*r Teilnehmer*in ist für seinen Hund verantwortlich, nicht nur während des Trainings, sondern auch über die gesamte Zeit, während des Aufenthalts auf dem gesamten Trainingsgelände.
4. Preise und Bezahlung
Es gelten die auf der aktuellen Preisliste (Webseite) veröffentlichten Preise. Die Trainingsgebühren sind jeweils spätestens nach jeder Trainingseinheit zu begleichen (EC oder bar) oder im Voraus in Form einer jeweiligen Rabattkarte. Fahrtkosten(siehe Preisliste) werden bei Einzeltrainings erst ab 16km Entfernung dazu gerechnet.
5. Haftung
Hundefreakz haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Hundefreakz übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, durch Anwendung gezeigter Übungen, sowie für Schäden oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundetrainerin. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Trainingsteilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an allen Trainings und Kursen, sowie die Nutzung der Geräte, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung eines Elternteils oder schriftlicher Einverständniserklärung am Training teilnehmen. Eltern haften für ihre Kinder. Fremde Kinder dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern am Training teilnehmen. Werden Hunde auf dem Übungsgelände oder während des Trainings abgeleint, um miteinander spielen zu können, so handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Hundefreakz haftet nicht für Schäden an Hund und Mensch.
6. Übungsgelände / Halle
Das Betreten des Übungsgeländes, sowie die Teilnahme an außerhalb des Übungsgeländes stattfindenden Trainingsstunden, erfolgt auf eigenes Risiko. Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsstunden müssen die Hunde an der Leine geführt werden. Es sollte kein Kontakt der Hunde untereinander an der Leine erfolgen. Die Hunde dürfen erst auf ausdrücklichen Hinweis der Hundetrainerin abgeleint werden. In der Halle ist das Markieren an den Wänden, Geräten oder Zäunen zu vermeiden. Der Hund kann jederzeit mit der Leine auf das Außengelände zum Lösen geführt werden.
7. Absagen
Die Trainings finden i.d.R. bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig von den Hundefreakz abgesagt. Hundefreakz behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen, zu verlegen oder in dringenden Fällen Trainingsstunden abzusagen. In diesem Fall wird die Unterrichtsstunde für die Teilnehmer der Kurse nachgeholt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei geschlossenen Gruppenkursen besteht kein Anspruch auf das Nachholen von seitens des Hundehalters versäumten Stunden. Individuelle Absprachen mit der Trainerin sind möglich. Es besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr für verpasste Stunden. Absagen, die durch die Teilnehmer erfolgen, haben mind. 12 Stunden (Einzeltrainings 24 Stunden) vor Trainingsbeginn zu erfolgen. Absagen die innerhalb 12 Stunden (Einzelunterricht 24 Stunden) erfolgen, werden in Rechnung gestellt. Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, z.B. durch Urlaub, berufliche Verhinderung oder Krankheit usw. entbinden nicht von den Verpflichtungen resultierend aus diesem Vertrag. Hundefreakz behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.
8. Erfolgsgarantie
Hundefreakz übernimmt keine Erfolgsgarantie und keine Gewährleistung für die innerhalb des Unterrichts vermittelten Kenntnisse. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer/Teilnehmerin und dem teilnehmenden Hund abhängig ist.
9. Rücktritt / Kündigung des Vertrages
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung kostenlos zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich / fernmündlich (telefonisch oder per Mail) an Hundefreakz zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Absage, werden die Gebühren in voller Höhe, zuzüglich anfallender Fahrtkosten fällig. Erfolgt seitens des Teilnehmers nach Beginn des Kurses ein Abbruch der vereinbarten Ausbildung, werden die Kursgebühren nicht erstattet, auch nicht teilweise.
10. Fotos / Videos
In regelmäßigen Abständen macht Hundefreakz Fotos oder Videos von den Kursen und Trainings um diese auf der Webseite und den sozialen Medien für Werbezwecke zu veröffentlichen. Sollten Sie mit der Veröffentlichung von Bildern / Videos nicht einverstanden sein, so informieren Sie uns bitte. Film- / Fotoaufnahmen und Veröffentlichungen durch Teilnehmer sind ausdrücklich nur durch vorheriges Nachfragen gestattet.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Mainz am Rhein. Sollten einzelne Klauseln nichtig sein, so führt dies nicht zu einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages. Der Hundehalter versichert auch der Eigentümer des in der Anmeldung genannten Hundes zu sein. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldebogen erklärt sich der Eigentümer mit allen genannten Vertragsbedingungen einverstanden und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum in der Anmeldung genannten Hund.
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Hallo ihr Lieben!💜
Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zeit mit euch❣️
😎schaut gerne immer Mal auf unserer Buchungsseite vorbei, was 2024 noch an Terminen / Veranstaltungen ansteht!
❗Heizpauschale ab Oktober bis März 2025
🤶Adventsspaziergang 21.12. 14 Uhr
NEU- Lernspaziergänge während des Aufenthalts bei uns!
🐕Mantrailing und Social Walk neue Termine online 🐕
🫎Trainingspause indoor: 21.12.24 bis 05.Januar 2025